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Batteriegesetz

Sehr geehrte Kunden,

laut dem neuen Batteriegesetz muss sich jeder Hersteller bzw. Erst-in-Verkehr-Bringer von Batterien und Akkus ab dem 28. Februar 2010 beim Umweltbundesamt registrieren lassen. Entnehmen Sie bitte unsere Anzeige der Marktteilnahme sowie unsere Registrierungsnummer unserem Infoschreiben.


Download Infoschreiben


Wir weisen darauf hin, dass die Firma Goeke Batterien GmbH einem Entsorgungssystem angeschlossen ist, welches für die Firma Goeke Batterien GmbH die kostenlose Rücknahme der von ihr hergestellten Batterien übernimmt. (§5ff. BattG)

Hinweis für Endverbraucher:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.


1. Endverbraucher können leere Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.


2. Batterien oder Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:

(Abb.1) = Batterie darf nicht in den Hausmüll
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Abb. 1




(Wenn Sie Onlinehändler sind, weisen Sie Ihre Kunden unbedingt auf o.g. Punkte hin!)

Weitere Informationen zum Batteriegestz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (www.bmu.de)


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